Verfahrensunterlagen
Zur Bewerbung für dieses Verfahren 1. Beschaffer1.1 BeschafferOffizielle Bezeichnung: Oberösterreichische Gesundheitsholding GmbH
Rechtsform des Erwerbers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
2. Verfahren2.1 VerfahrenTitel: Planungs-CT für das Salzkammergut-Klinikum Vöcklabruck
Beschreibung: Kauf eines Planungs-CT für das Salzkammergut-Klinikum Vöcklabruck einschließlich Nebenleistungen wie Lieferung, Implementierung, Inbetriebnahme der neuen Anlage, sowie Vollwartung für eine Dauer von zehn Jahren für das Salzkammergut-Klinikum Vöcklabruck.
Kennung des Verfahrens: 2283727e-5307-41b5-928b-12fcbd673f2f
Interne Kennung: 2024/12
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1 ZweckArt des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33115100 CT-Scanner
Zusätzliche Einstufung (cpv): 33115000 Ausrüstung für Tomografie
2.1.2 ErfüllungsortLand: Österreich
Ort im betreffenden Land
2.1.4 Allgemeine InformationenRechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
2.1.6 AusschlussgründeKonkurs: Bieter werden vorbehaltlich des § 78 Abs 3 bis 5 BVergG von der Teilnahme am Vergabeverfahren insbesondere dann ausgeschlossen, wenn über ihr Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels kostendeckenden Vermögens kein Insolvenzverfahren eröffnet wurde;
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Bieter werden vorbehaltlich des § 78 Abs 3 bis 5 BVergG von der Teilnahme am Vergabeverfahren insbesondere dann ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber Kenntnis von einer rechtskräftigen Verurteilung gegen sie erlangt, die einen der folgenden Tatbestände betrifft: Mitgliedschaft bei einer kriminellen Vereinigung oder Organisation (§§ 278 und 278a des Strafgesetzbuches, BGBl I 60/1974 idgF [in der Folge „StGB“])
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Bieter werden vorbehaltlich des § 78 Abs 3 bis 5 BVergG von der Teilnahme am Vergabeverfahren insbesondere dann ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber über hinreichend plausible Anhaltspunkte dafür verfügt, dass sie mit anderen Unternehmern für den Auftraggeber nachteilige Abreden getroffen haben, die gegen die guten Sitten verstoßen, oder mit anderen Unternehmern Abreden getroffen haben, die auf eine Verzerrung des Wettbewerbs abzielen;
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Bieter werden vorbehaltlich des § 78 Abs 3 bis 5 BVergG von der Teilnahme am Vergabeverfahren insbesondere dann ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber Kenntnis von einer rechtskräftigen Verurteilung gegen sie erlangt, die einen der folgenden Tatbestände betrifft: Terroristische Vereinigung, Terroristische Straftaten oder Terrorismusfinanzierung (§§ 278b bis 278d StGB),
Betrugsbekämpfung: Bieter werden vorbehaltlich des § 78 Abs 3 bis 5 BVergG von der Teilnahme am Vergabeverfahren insbesondere dann ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber Kenntnis von einer rechtskräftigen Verurteilung gegen sie erlangt, die einen der folgenden Tatbestände betrifft: Betrug (§§ 146 bis 148 StGB)
Zahlungsunfähigkeit: Bieter werden vorbehaltlich des § 78 Abs 3 bis 5 BVergG von der Teilnahme am Vergabeverfahren insbesondere dann ausgeschlossen, wenn über ihr Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels kostendeckenden Vermögens kein Insolvenzverfahren eröffnet wurde;
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Bieter werden vorbehaltlich des § 78 Abs 3 bis 5 BVergG von der Teilnahme am Vergabeverfahren insbesondere dann ausgeschlossen, wenn sie im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung, insbesondere gegen Bestimmungen des Arbeits-, Sozial- oder Umweltrechts, begangen haben, die vom Auftraggeber auf geeignete Weise nachgewiesen wurde;
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Bieter werden vorbehaltlich des § 78 Abs 3 bis 5 BVergG von der Teilnahme am Vergabeverfahren insbesondere dann ausgeschlossen, wenn sie sich in Liquidation befinden oder ihre gewerbliche Tätigkeit einstellen oder eingestellt haben;
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Bieter werden vorbehaltlich des § 78 Abs 3 bis 5 BVergG von der Teilnahme am Vergabeverfahren insbesondere dann ausgeschlossen, wenn ein Interessenskonflikt gemäß § 26 BVergG nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen vermieden werden kann;
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Bieter werden vorbehaltlich des § 78 Abs 3 bis 5 BVergG von der Teilnahme am Vergabeverfahren insbesondere dann ausgeschlossen, wenn aufgrund der Beteiligung des Bewerbers an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens gemäß § 25 BVergG der faire Wettbewerb unter Beachtung der Grundsätze der Gleichbehandlung verzerrt würde;
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Bieter werden vorbehaltlich des § 78 Abs 3 bis 5 BVergG von der Teilnahme am Vergabeverfahren insbesondere dann ausgeschlossen, wenn sie im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung, insbesondere gegen Bestimmungen des Arbeits-, Sozial- oder Umweltrechts, begangen haben, die vom Auftraggeber auf geeignete Weise nachgewiesen wurde;
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Bieter werden vorbehaltlich des § 78 Abs 3 bis 5 BVergG von der Teilnahme am Vergabeverfahren insbesondere dann ausgeschlossen, wenn sie ihre Verpflichtungen zur Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge in Österreich oder nach den Vorschriften des Landes, in dem sie niedergelassen sind, nicht erfüllt haben;
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Bieter werden vorbehaltlich des § 78 Abs 3 bis 5 BVergG von der Teilnahme am Vergabeverfahren insbesondere dann ausgeschlossen, wenn sie sich in Liquidation befinden oder ihre gewerbliche Tätigkeit einstellen oder eingestellt haben;
Entrichtung von Steuern: Bieter werden vorbehaltlich des § 78 Abs 3 bis 5 BVergG von der Teilnahme am Vergabeverfahren insbesondere dann ausgeschlossen, wenn sie ihre Verpflichtungen zur Zahlung der Steuern und Abgaben in Österreich oder nach den Vorschriften des Landes, in dem sie niedergelassen sind, nicht erfüllt haben;
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Bieter werden vorbehaltlich des § 78 Abs 3 bis 5 BVergG von der Teilnahme am Vergabeverfahren insbesondere dann ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber Kenntnis von einer rechtskräftigen Verurteilung gegen sie erlangt, die einen der folgenden Tatbestände betrifft: Terroristische Vereinigung, Terroristische Straftaten oder Terrorismusfinanzierung (§§ 278b bis 278d StGB),
5. Los5.1 Technische ID des Loses: LOT-0001Titel: Planungs-CT für das Salzkammergut-Klinikum Vöcklabruck
Beschreibung: Kauf eines Planungs-CT für das Salzkammergut-Klinikum Vöcklabruck einschließlich Nebenleistungen wie Lieferung, Implementierung, Inbetriebnahme der neuen Anlage, sowie Vollwartung für eine Dauer von zehn Jahren für das Salzkammergut-Klinikum Vöcklabruck.
Interne Kennung: 2024/12
5.1.1 ZweckArt des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33115100 CT-Scanner
5.1.2 ErfüllungsortLand: Österreich
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen:
5.1.6 Allgemeine InformationenVorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
5.1.9 EignungskriterienKriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Anwendung dieses Kriteriums: Nicht verwendet
5.1.10 ZuschlagskriterienKriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Siehe Verfahrensunterlagen.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 60
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität
Beschreibung: Siehe Verfahrensunterlagen.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 40
5.1.11 AuftragsunterlagenSprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Beschaffungsportal der AuftraggeberIn bzw. der vergebenden Stelle.
5.1.12 Bedingungen für die AuftragsvergabeBedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der
Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Frist für den Eingang der Angebote: 2024-05-23+02:00 10:00:00+02:00
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
5.1.15 TechnikenRahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und NachprüfungÜberprüfungsstelle: Landesverwaltungsgericht Oberösterreich
TED eSender: vemap Einkaufsmanagement GmbH
8. Organisationen8.1 ORG-0001Offizielle Bezeichnung: Oberösterreichische Gesundheitsholding GmbH
Registrierungsnummer: FN 210146p
Postanschrift: Goethestraße 89
Stadt: Linz
Postleitzahl: 4020
Land, Gliederung (NUTS): Linz-Wels (AT312)
Land: Österreich
Telefon: +43 50554600
Fax: +43 505546040099
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1 ORG-0100Offizielle Bezeichnung: Landesverwaltungsgericht Oberösterreich
Registrierungsnummer: 9110019788194
Postanschrift: Volksgartenstraße 14
Stadt: Linz
Postleitzahl: 4021
Land: Österreich
Telefon: +43 73270750
Fax: +43 7327075218018
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1 ORG-9999Offizielle Bezeichnung: vemap Einkaufsmanagement GmbH
Registrierungsnummer: TED20
Postanschrift: Berggasse 31
Stadt: Wien
Postleitzahl: 1090
Land, Gliederung (NUTS): Wien (AT130)
Land: Österreich
Telefon: +43 (0)1 3157940
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung11.1 Informationen zur BekanntmachungKennung/Fassung der Bekanntmachung: f510aec2-06b3-4059-bebe-b514f3d07e46 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 2024-04-19+02:00 08:16:49+02:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2 Informationen zur Veröffentlichung |